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die Fahrtbereiche

Sowohl für die Zulassung der Jachten unter österreichischer Flagge wie auch für den Gültigkeitsbereich des amtlichen IC und der Befähigungsausweise (BFA) wurden im Jahr 1981 durch das Seeschifffahrtsgesetz vier Fahrtbereiche definiert:

  Fahrtbereich 1: Watt- oder Tagesfahrt

Fahrt bei Tag in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste (der Basislinie)

  Fahrtbereich 2: Küstenfahrt

die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (der Basislinie)

  Fahrtbereich 3: Küstennahe Fahrt

die Fahrt in küstennahen Gewässern. Die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (der Basislinie)

  Fahrtbereich 4: Weltweite Fahrt

die Fahrt, die über den Bereich der Küstennahen Fahrt hinausgeht


Berechtigungsumfang von IC und BFA:

Fahrtbereich  1:
Segel- und Motorjachten bis maximal 10 Meter LüA (Länge über Alles)

Fahrtbereich 2-4:
Segel- und Motojachten bis 24 Meter LüA und max. 300 Kubikmeter BRZ (Brutto-Raumzahl)

 

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